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Allgemeine Vertragsbedingungen

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1. ALLGEMEINES

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem/der ausführenden FremdenführerIn (Mag. Veronika Jantsch oder Mag. Kathrin Geweßler) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge mit „AGB“ abgekürzt). 

 

1.1 Kinder-Rätselrallye

Das Team für die Durchführung der hiergeblieben-Kinder-Rätselrallyes setzt sich aus den folgenden drei Fremdenführerinnen zusammen:  

Mag. Veronika Jantsch, Mag. Kathrin Geweßler, Nora Korber MSc. 

In den meisten Fällen wird eine dieser drei Personen die Rätselrallye durchführen, weshalb diese Person hier in Folge, der Einfachheit halber, als „zuständige Spielleiterin“ bezeichnet wird. Der Auftraggeber wird in der Bestätigungs-E-Mail zur gebuchten Rätselrallye über den Namen der zuständigen Spielleiterin informiert. 

 

 

2. BUCHUNG

Mit der schriftlichen Rückbestätigung der Buchung durch den/die zuständige(n) FremdenführerIn ist die Führung verbindlich gebucht.

 

2.1 Kinder-Rätselrallye

Mit der schriftlichen Rückbestätigung der vom Auftraggeber getätigten Buchung durch die zuständige Spielleiterin ist vorerst der Termin für die Rätselrallye bestätigt. Erst durch den Eingang des Honorars auf dem Konto der zuständigen Spielleiterin und das darauffolgende Bestätigungs-E-Mail an den Auftraggeber ist die Rätselrallye verbindlich gebucht. 

 

 

3. MINDESTTEILNEHMERZAHL

Eine öffentlich ausgeschriebene Führung findet erst ab einer eine Mindestteilnehmerzahl von 

6 Personen statt.

 

 

4. WETTER

Die Führungen finden prinzipiell bei jedem Wetter statt. Bei extremen Wetterverhältnissen behält sich der/die zuständige FremdenführerIn die Möglichkeit vor, die Führung im Interesse aller auch kurzfristig abzusagen. Der Kunde wird in diesem Fall telefonisch kontaktiert

 

4.1 Kinder-Rätselrallye

Die Rätselrallyes finden bei nahezu jedem Wetter statt. Sollten laut Wettervorhersage für den gebuchten Termin extreme Wetterverhältnissen (z.B. starker Regen, Sturm etc.) zu erwarten sein, meldet sich die zuständige Spielleiterin zeitgerecht, um eine Verschiebung oder eine Absage der Rätselrallye mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Die zuständige Spielleiterin behält sich hiermit ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Rätselrallye wetterbedingt im Interesse aller abzusagen. In diesem Fall wird der vollständige Betrag an den Auftraggeber rückerstattet.

 

 

5. STORNOBEDINGUNGEN

Der Auftraggeber kann die Führung bis spätestens 72h vor Führungsbeginn ohne Verrechnung von Stornogebühren absagen. Storniert der Auftraggeber zwischen 72h und 48h vor dem Führungstermin, so sind 50% des Führungsentgeltes zu bezahlen.  Ab 48h vor Führungsbeginn sind 100% des Führungsentgeltes zu zahlen. 

 

5.1 Kinder-Rätselrallye

Eine Stornierung seitens des Auftraggebers ist bis zu 14 Tage vor dem gebuchten Termin ohne Einbehaltung einer Stornozahlung durch die Spielleiterin möglich. Bei späterer Stornierung bis eine Woche vor dem gebuchten Termin wird eine Stornogebühr von 50% des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag wird dem Auftraggeber in diesem Fall rückerstattet. In der letzten Woche vor der gebuchten Rätselrallye ist eine Stornierung zwar möglich, die Stornogebühr beträgt in diesem Fall jedoch 100% des Gesamthonorars. 

Die zuständige Spielleiterin ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, unter vollständiger Rückzahlung des vertraglichen Honorars vom Vertrag zurückzutreten. Änderungen bzw. Abweichungen in Inhalt, Ablauf, Dauer o.Ä. im Zusammenhang mit der Rätselrallye, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die zuständige Spielleiterin dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. 

 

 

6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung bar vor Ort und vor Führungsbeginn. 

 

6.1 Kinder-Rätselrallye

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt der Preis auf der Website www.hiergeblieben.at/kindergeburtstag als vereinbart. Das Honorar ist sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Erst ab Eingang der Zahlung auf dem Konto der zuständigen Spielleiterin gilt die Rätselrallye als verbindlich gebucht. 

 

 

7. VERSPÄTUNG

Im Falle der Verspätung des Auftraggebers, verpflichtet sich der/die FremdenführerIn 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt zu warten. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits ebenfalls, 15 Minuten auf den/die FremdenführerIn zu warten, sollte sich diese(r) verspäten.

 

7.1 Kinder-Rätselrallye

Im Falle einer Verspätung des Auftraggebers bzw. der Gruppe verpflichtet sich die zuständige Spielleiterin – wenn zuvor nicht anders vereinbart – 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt zu warten. Sollte sich die Gruppe über die genannten 15 Minuten hinaus verspäten, kann die Rätselrallye eventuell nicht mehr oder nur in stark eingeschränktem Umfang stattfinden. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall keine (auch keine teilweise) Rückerstattung des vereinbarten Honorars zu.  Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits ebenfalls, 15 Minuten auf die zuständige Spielleiterin zu warten, sollte sich diese verspäten. Sollte aus der unvorhergesehenen Verspätung der zuständigen Spielleiterin die Durchführung der Rätselrallye nur mehr eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich sein, vereinbaren Auftraggeber und Spielleiterin eine dem Fall angemessene, teilweise oder gänzliche Kostenrückerstattung.

 

 

8. VERHINDERUNG

Der/Die FremdenführerIn ist bemüht, sich im Falle einer Verhinderung durch eine(n) gleichermaßen qualifizierte(n), staatlich geprüfte(n) FremdenführerIn vertreten zu llassen. 

 

8.1 Kinder-Rätselrallye

Die zuständige Spielleiterin ist bemüht, sich im Falle einer Verhinderung durch eine gleichermaßen qualifizierte und geschulte Person vertreten zu lassen. 

 

 

9. HAFTUNG

Seitens des/der FremdenführerIn wird die Haftung für Sachschäden (z.B. Diebstahl, Verlust) und Personenschäden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vollständig ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des/der ausführenden Fremdenführers/-in beruhen.  

 

 

10. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

Die Inhalte der Führungen sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Fremdenführers/-in (Mag. Veronika Jantsch, Mag. Kathrin Geweßler und Nora Korber MSc.)  und dürfen nicht für gewerbliche Zwecke weiterverwendet und kopiert werden. 

 

 

11. BILD- UND TONAUFNAHMEN

Bild- und Tonaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem/der FremdenführerIn bzw der zuständigen Spielleiterin gestattet. Selbiges gilt für die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Aufnahmen.

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